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Der Traum eines jeden Jugendlichen und wahrscheinlich der Albtraum vieler Eltern ist der erste eigene Führerschein. Für den jungen Menschen kann er nicht früh genug kommen, die Erziehungsberechtigten schauen eher bangend in die Zukunft. Die Chance ergibt sich mit 16 Jahren, in diesem Alter kann jeder Mensch in Deutschland seinen ersten „richtigen“ Führerschein erwerben, die Klasse A1, den Schein für das Leichtkraftrad.

Dieser Fahrerlaubnis entsprechend, sind Leichtkrafträder kleine Motorräder ohne Beiwagen mit einem Motor-Hubvolumen von mehre als 50 cm³ und bis maximal 125 cm³. Die maximale Leistung darf dabei 11 kW (15 PS) nicht übersteigen. Die Masse der Hersteller wählt die maximale Motorisierung, sodass diese Fahrzeuge für Geschwindigkeiten zwischen 110 und 120 km/h gut sind.Wer in Deutschland das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss sein Leichtkraftrad jedoch auf 80 km/h drosseln lassen. Diese Maschinen sind nach der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) in Deutschland zulassungsfrei. Damit müssen auch keine Steuern entrichtet werden. Für den Betrieb auf öffentlichen Straßen benötigen sie jedoch ein Kennzeichen und eine Haftpflichtversicherung. Zu den bekanntesten Leichtkrafträdern auf Deutschlands Straßen zählen die Suzuki DR125 SM, die Honda CBR 125R, die Kawasaki KLX 125, eine spezielle Leicht-Enduromaschine oder die MZ RT 125 aus dem leider vor einigen Jahren in die Insolvenz gegangenem Motorradwerk in Zschopau.